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Besondere Vereinbarungen für immunologische Dienstleistungen

English edition: in preparation


Zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für immunologische Dienstleistungen folgende Punkte als vereinbart:

Auftragserteilung und Auftragsannahme
Aufträge für Immunisierungen und ggf. damit verbundenen Peptidsynthesen bedürfen der Schriftform unter Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Jeden Immunisierungsauftrag verstehen wir zunächst als Antrag, der insbesondere in Hinblick auf Aspekte des Tierschutzes geprüft wird und erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung für uns Verbindlichkeit erlangt.

Vorzeitige Beendigung
Wir behalten uns vor, Immunisierungsanträge abzulehnen bzw. beim Auftreten von immunisierungsbedingten klinischen Schäden das Programm notfalls ohne vorherige Ankündigung abzubrechen.
Ebenso weisen wir darauf hin, daß immunisierte Tiere trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, wie ständige tierärztliche Überwachung und Vaccinierung gegen RHD und Myxomatose, vor Abschluß des jeweiligen Programms verenden können. Beim vorzeitigen Verenden eines Tieres sowie bei Versuchsabbruch aufgrund klinischer Schäden werden nur die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten anteilig in Rechnung gestellt. Eine weitergehende Gewährleistung übernehmen wir nicht.

Immunisierungserfolg
Da sowohl abhängig vom Antigen als auch vom Tier eine z.T. erhebliche Variabilität hinsichtlich der Immunantwort besteht, können wir keine Garantie dafür übernehmen, daß der mit der Immunisierung verfolgte Zweck erreicht wird. Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich wenn das Antigen nicht limitierend ist, mindestens zwei Tiere je Antigen zu immunisieren. Bei Peptidantigenen trägt der Kunde das Risiko der Peptidauswahl. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Peptid mit unserer Unterstützung gefällt wurde. Grundsätzlich erheben wir keinen Anspruch darauf, daß die von uns anhand von Erfahrungen und theoretischen Überlegungen gegebene Entscheidungshilfe bei der Peptidauswahl in der Praxis dem Optimum entspricht.

Eigentumsverhältnisse, Vertraulichkeit
Sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellte Antigene bleiben dessen alleiniges Eigentum und werden von uns nur zur Immunisierung, Qualitätskontrolle der Antiseren und - wenn gewünscht - nach Kopplung an eine Matrix zur Affinitätsreinigung der Antiseren eingesetzt. Alle gewonnenen Antiseren gehen mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Kunden über. Hiervon ausgenommen sind lediglich die als Gegenproben von uns über einen bestimmten Zeitraum verwahrten Serumproben (100 µl). Tiere und chromatographische Medien bleiben unser Eigentum. In jedem Fall garantieren wir, daß keinerlei Material des Kunden oder daraus gewonnene Reagenzien an Dritte weitergegeben oder in anderer Form genutzt werden.
Informationen über Antigene, Antiseren und Projekte des Kunden werden streng vertraulich behandelt und, falls erforderlich, ausschließlich der Genehmigungsbehörde (Regierung von Unterfranken) — auf Wunsch in anonymisierter Form — zugänglich gemacht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Impressum / Imprint


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last modified: 23.09.2008 17:39:15